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Besonderer Versorgungsvertrag - Ereignisrekorder DAK ab sofort wieder möglich

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass DAK-versicherte Patienten ab sofort wieder mit Ereignisrekordern versorgt werden können.

Die DAK hat die Notwendigkeit neu bewertet, um so die entstandene Versorgungslücke bei der Diagnostik nach Synkope, bei Verdacht auf Arrhythmien oder nach kryptogenem Schlaganfall/ TIA zu schließen und hat diesen Leistungsbestandteil mit sofortiger Wirkung wieder in den BV-Vertrag aufgenommen.

Teil der Versorgung ist sowohl die Neuimplantation eines Ereignisrekorders als auch die medizinische Nachbetreuung der Patienten für maximal drei Jahre, sei es als Präsenznachsorge in der Einrichtung oder im Rahmen einer telekardiologischen Überwachung.

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