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BV-Vertrag - Telemedizin für Ereignisrekorder bei TK-Patienten

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir die Techniker Krankenkasse überzeugen konnten, auch für TK-versicherte Patienten eine telemedizinische Versorgung für die Ereignisrekorder im Rahmen des BV-Vertrages ab dem 01.10.2024 anzubieten.

 

Somit konnten wir diese Versorgungslücke in unserem BV-Vertrag schließen.

 

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