Neues Angebot ab 2026: Abrechnung von Hybrid-DRGs über MED Management
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die MED Management ab dem 01.01.2026 die Abrechnung von Hybrid-DRGs gegenüber den Kostenträgern anbietet. Nach Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung kann die Abwicklung der Hybrid-DRG-Fälle vollständig über die MED Management erfolgen. Bis zur direkten Anbindung an eine digitale Hybrid-DRG-Abrechnungsplattform erfolgt die Übermittlung der Abrechnungsdaten über ein standardisiertes Abrechnungsformblatt (analog per Post oder Fax).
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Elektronische Abrechnung der Hybrid-DRGs mit allen gesetzlichen Krankenkassen
- Einsatz eines zertifizierten und lizenzierten Hybrid-DRG-Groupers
- Tägliche Abrechnung möglich – keine Bindung an Quartalsabrechnungen
- Prüfung und Klärung fehlender oder unplausibler Angaben inklusive Kommunikation mit den Krankenkassen
- Flexible Auszahlung der Vergütung (gesamt oder anteilig an verschiedene Leistungserbringer)
- Transparente Abrechnungsübersichten und Statusinformationen
- Niedrige Verwaltungskosten, insbesondere bei bestehendem BV- und/oder QS-Vertrag
Die Abrechnungssätze für kardiologische Leistungen liegen – abhängig von bestehenden Verträgen – zwischen 1,0 % und 1,5 % zzgl. Umsatzsteuer.
Eine detaillierte Übersicht der Konditionen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei Interesse an der Inanspruchnahme dieser Dienstleistung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.
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- BGH-Beschluss: Niedergelassene Ärzte sind keine Amtsträger noch Beauftragte der Kassen
- BV Kooperationsvertrag – Erweiterung des Leistungskataloges
- 15. Bundeskongress der DGIV - Große Erwartungen für die Integrierte Versorgung?
- 92. DGK-Jahrestagung vom 08. – 11. April 2026 in Mannheim – Wir sind vor Ort für Sie da