Der G-BA hat Ende 2020 beschlossen, eine telemedizinische Betreuung von Herzinsuffizienzpatienten in die Regelversorgung aufzunehmen. Dabei sollen Herzinsuffizienzpatienten mit und ohne Implantat unter vorgegebenen Bedingungen telemedizinisch betreut und gemonitort werden. Die geplante Versorgung basiert auf einer Kooperation zwischen telemedizinischen Zentren und den primär behandelnden Arztinnen und Ärzten. Damit wird ein weiterer Schritt zur Vergütung sinnvoller telemedizinischer Leistungen in der Regelversorgung umgesetzt.
Die Versorgungskonzepte der MED Management, einerseits gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke im Rahmen der seit Jahren praktizierten Qualitätssicherungsmaßnahmen DOQUVIDE für die telemedizinische Versorgung von kardialen Implantatpatienten bzw. andererseits die Verträge zur besonderen Versorgung gemeinsam mit der DAK Gesundheit und der Techniker Krankenkasse, haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, den Nutzen der telemedizinischen Betreuung von Implantatpatienten zu belegen und die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Der Beschluss des G-BA ist am 31.03.2021 in Kraft getreten. Jetzt muss der Bewertungsausschuss über die Leistungen und Vergütungen entscheiden. Auswirkungen auf die bestehenden MED Management Verträge werden rechtzeitig an alle Leistungserbringer und Partner kommuniziert.
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