BV-Vertrag Techniker Krankenkasse – Nachsorgen für Ereignisrekorder ab 1. Juli 2021 abrechenbar

Ab 1. Juli 2021 können für Versicherte der Techniker Krankenkasse die Nachsorgen von Ereignisrekordern bei Synkopen und kryptogenem Schlaganfall/TIA abgerechnet werden. Damit ist es gelungen, eine entscheidende Versorgungslücke in der Regelversorgung durch eine Vereinbarung im Rahmen des BV-Vertrages für TK-Versicherte zu schließen und eine adäquate Nachsorge für diese Versicherten zu ermöglichen.

 

Die neuen Abrechnungsmöglichkeiten unterstreichen die Bedeutung von BV-Verträgen für eine qualitativ hochwertige und gesicherte ambulante Versorgung.

 

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