Im Verlauf der Corona Pandemie sind im Gesundheitssystem einige Defizite noch offensichtlicher geworden, wie die knappen Personalressourcen und die Konzentration auf eine stationäre Versorgung von Patienten, die z.B. einen implantierbaren Defibrillator oder Ereignisrekorder benötigen. Obwohl das Motto „ambulant vor stationär“ gelten sollte, müssen viele dieser Patienten immer noch stationär versorgt werden, da es an ambulanten Versorgungs- und Abrechnungsmöglichkeiten mangelt.
Unter dem Titel „Strukturmerkmale und Voraussetzungen zur ambulanten Implantation von implantierbaren Defibrillatoren, Geräten zur kardialen Resynchronisation und Ereignisrekordern“ wurden jetzt die wesentlichen Aspekte zur aktuellen Situation und zu den Perspektiven in der ambulanten kardiologischen Versorgung in einem Artikel zusammengefasst. Unter dem Link https://link.springer.com/article/ können Sie sich den Artikel herunterladen.
Die MED Management arbeitet weiter daran, die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten im Bereich der Kardiologie auszubauen und die Kooperationen mit Krankenkassen zu stärken, um eine Verlagerung von geeigneten kardiologischen Leistungen in den ambulanten Bereich zu unterstützen.
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