FAQ für Patienten
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen von Patienten.
FAQ
Unsere Versorgungsangebote umfassen eine Vielzahl von Leistungen. Hier finden Sie relevante Informationen rund um unsere Versorgungsangebote und Ihre Teilnahme.
Wir sind daran interessiert, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Aus diesem Grund wird unser FAQ-Bereich kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt. Melden Sie sich bei Fragen, Anregungen oder Wünschen gern bei uns.
Allgemein
BV-Vertrag mit der DAK, IKK classic und der TK
Verträge zur besonderen Versorgung sollen verschiedene Leistungssektoren miteinander vernetzen oder eine interdisziplinäre, fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung) ermöglichen. Darüber hinaus können diese Verträge - unter Beteiligung von Vertragsärzten oder ihren Gemeinschaften - besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge regeln. Im Rahmen der besonderen Versorgung können auch innovative Therapien aufgenommen werden, die noch nicht in der Regelversorgung abgebildet sind.
Der deutschlandweite Vertrag zur besonderen Versorgung, den die MED Management mit der DAK-Gesundheit, der IKK classic und der Techniker Krankenkasse abgeschlossen hat, regelt die indikationsgerechte ambulante Versorgung von Versicherten mit kardiologischen und kardiochirurgischen Erkrankungen. Zweck des Vertrages ist die Versorgung von Patienten im Rahmen einer integrativen Zusammenarbeit zwischen kooperierenden niedergelassenen Vertragsärzten und/oder kooperierenden Krankenhäusern inkl. konsequenter Ausrichtung der Versorgung an medizinischen Leitlinien sowie die Verbesserung der Strukturen, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch eine leitliniengerechte Behandlung.
Ziel des Vertrages zur besonderen Versorgung ist es, nicht notwendige stationäre Leistungen zu vermeiden, den Patienten mehrtägige Krankenhausaufenthalte zu ersparen und eine schnelle Genesung in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Zusätzlich können den Patienten innovative Verfahren in der ambulanten Behandlung angeboten und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichergestellt werden.
So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden, falls die Erkrankung und der Zustand des Patienten eine ambulante Behandlung zulassen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sollte – wann immer möglich – zur Anwendung kommen, dabei sollte die entsprechende Qualität sichergestellt sein.
Den gesetzlichen Rahmen hierfür bildet der „Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“, der zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen wurde. Der Gesetzgeber lässt es dabei hinsichtlich der Gestaltung offen, ob die ambulant durchzuführenden Behandlungen ambulant im Krankenhaus oder voll ambulant im niedergelassenen Bereich erfolgen.
Über den § 140a SGB V wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Verträge zur besonderen Versorgung abzuschließen und somit die ärztlichen Leistungen und die resultierende Vergütung separat zu vereinbaren. Im Rahmen des ambulanten Operierens sind im Vertrag die folgenden Leistungen integriert:
Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE
DOQUVIDE ist eine wissenschaftliche Qualitätssicherungsmaßnahme der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke in Zusammenarbeit mit der MED Management GmbH. Zweck der Qualitätssicherungsmaßnahme ist die Erfassung und Auswertung von telemedizinisch gewonnenen Vitalparametern und abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen von Patienten mit den Diagnosen Bradykardie, Tachykardie und Herzinsuffizienz sowie von Patienten mit Synkopen und Verdacht auf andere Arrhythmien, die mit telemedizinischen Monitorgeräten ausgestattet sind und bei denen die indikationsgerechten Vitalparameter erfasst werden.
Die Aufarbeitung der Behandlungsverläufe, verbunden mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse soll ein weiterer Ansporn zur Optimierung der Behandlungsqualität und zur Bestätigung der Bedeutung der ambulanten Versorgung sein.
Die Aufarbeitung der Behandlungsverläufe verbunden mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse soll ein weiterer Ansporn zur Optimierung der Behandlungsqualität und zur Bestätigung der Bedeutung der ambulanten Versorgung sein.
Ziel ist es, den Patienten einen Zugang zur Versorgung mit telemedizinischen Systemen zu ermöglichen und den Nutzen der telemedizinischen Versorgung nachzuweisen. Telemedizin ist ein klarer Trend in der Krankenversorgung. Dadurch lässt sich die Versorgungsqualität der Patienten hervorragend dokumentieren und weiter erhöhen.
Weiterhin bietet die Telemedizin die Möglichkeit einer vernetzten Patientenversorgung. So können optimierte Erreichbarkeiten realisiert und die Reaktionszeiten auf Veränderungen des Gesundheitszustandes deutlich verkürzt werden. Eine vernetzte Patientenversorgung ist darüber hervorragend darstellbar. Die sektorenübergreifende Patientenversorgung ist dadurch systematisch durchführbar, was wiederum einen großen Vorteil bei der Versorgung des Patienten über den gesamten Therapie- und Behandlungspfad darstellt.
Zur Dokumentation der Leistungen wird gemäß den Vorgaben des E-Health-Gesetzes eine elektronische Lösung („inSuite DOQUVIDE“) eingesetzt, die den Anforderungen an Qualitätssicherung, Transparenz und digitaler Standardisierung durch ein integriertes automatisches Dokumentenmanagement und ein umfassendes (Daten-)Sicherheitskonzept entspricht.
Produkt- und Therapieinformationen
Manche Patienten leiden unter bradykarden oder tachykarden Arrhythmien, die zwar nur selten auftreten, in deren Folge sie jedoch das Bewusstsein verlieren. Die erste Untersuchungsmethode, um eine mögliche Ursache zu identifizieren, ist beispielsweise ein Langzeit-EKG. Sollten mithilfe der einfachen Untersuchungsmethoden keine Ergebnisse erzielt werden können, kann ein Herzmonitor, auch Event-Recorder oder Loop-Recorder genannt, eingesetzt werden.
Ein Herzmonitor zeichnet den Herzrhythmus und die Herzfrequenz kontinuierlich auf und speichert die Daten automatisch. Der Patient hat weiterhin die Möglichkeit, bei auftretenden Symptomen wie Schwindel mittels eines externen Zubehörs selbst ein EKG aufzuzeichnen und zu speichern. Sämtliche auf diese Weise im Herzmonitor erfassten und gespeicherten Daten werden entweder kontinuierlich mittels drahtloser telemedizinischer Übertragung an den Arzt übertragen oder regelmäßig vom behandelnden Arzt in der Praxis ausgelesen. Dieser wertet die Daten aus, stellt eine Diagnose und kann eine individuell optimierte, leitliniengerechte Therapie einleiten.
Heutzutage ist die Implantation oder das Einsetzen eines Herzmonitors ein minimalinvasiver Eingriff. Der Herzmonitor wird durch einen kleinen Schnitt unter die Haut oberhalb des Herzens eingesetzt.