FAQ für Ärzte

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen von Ärzten.

FAQ

Unsere Versorgungskonzepte umfassen eine Vielzahl von Leistungen. Hier finden Sie relevante Informationen rund um unsere Konzepte, Ihre Teilnahme und die Versorgung Ihrer Patienten.

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, wird unser FAQ-Bereich kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt. Melden Sie sich bei Fragen, Anregungen oder Wünschen gern bei uns.

Allgemein

Worin bestehen die Leistungen der MED Management?


Die MED Management ist eine bundesweit tätige Dienstleistungs- und Managementgesellschaft mit Sitz in Berlin und engagiert sich seit 2009 aktiv im deutschen Gesundheitswesen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung im ambulanten Bereich zu ermöglichen, und fokussieren dabei aktuell auf den Bereich der Kardiologie. Wir kooperieren mit verschiedenen Krankenkassen, niedergelassenen Kardiologen, Neurologen, Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen und bieten verschiedene Versorgungskonzepte an.

BV-Vertrag mit der DAK, der IKK classic und der TK

Was bedeutet der Vertrag zur besonderen Versorgung (BV-Vertrag)?


Verträge zur besonderen Versorgung sollen verschiedene Leistungssektoren miteinander vernetzen oder eine interdisziplinäre, fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung) ermöglichen. Darüber hinaus können diese Verträge - unter Beteiligung von Vertragsärzten oder ihren Gemeinschaften - besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge regeln. Im Rahmen der besonderen Versorgung können auch innovative Therapien aufgenommen werden, die noch nicht in der Regelversorgung abgebildet sind.

 

Der deutschlandweite Vertrag zur besonderen Versorgung, den die MED Management mit der DAK‑Gesundheit und der IKK classic sowie der Techniker Krankenkasse* abgeschlossen hat, regelt die indikationsgerechte ambulante Versorgung von Versicherten mit kardiologischen und kardiochirurgischen Erkrankungen. Zweck des Vertrages ist die Versorgung von Patienten im Rahmen einer integrativen Zusammenarbeit zwischen kooperierenden niedergelassenen Vertragsärzten und/oder kooperierenden Krankenhäusern inkl. einer konsequenten Ausrichtung der Versorgung an medizinischen Leitlinien sowie einer Verbesserung der Strukturen, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch eine leitliniengerechte Behandlung.

*Bitte beachten Sie, dass nur Bestandskunden, die vor dem 1. Juli einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, TK-Patienten über den BV-Vertrag einschließen können. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen für Einrichtungen möglich. Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Ziel des Vertrages zur besonderen Versorgung ist es, nicht notwendige stationäre Leistungen zu vermeiden, den Patienten mehrtägige Krankenhausaufenthalte zu ersparen und eine schnelle Genesung in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Zusätzlich können den Patienten innovative Verfahren in der ambulanten Behandlung angeboten und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichergestellt werden.

 

Somit kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden, falls die Erkrankung und der Zustand des Patienten eine ambulante Behandlung zulassen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sollte – wann immer möglich – zur Anwendung kommen und dabei die entsprechende Qualität sichergestellt sein.

 

Den gesetzlichen Rahmen hierfür bildet der „Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“, der zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen wurde. Der Gesetzgeber lässt es dabei hinsichtlich der Gestaltung offen, ob die ambulant durchzuführenden Behandlungen ambulant im Krankenhaus oder voll ambulant im niedergelassenen Bereich erfolgen.

 

Über den § 140a SGB V wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Verträge zur besonderen Versorgung abzuschließen und somit die ärztlichen Leistungen und die resultierende Vergütung separat zu vereinbaren. Im Rahmen des ambulanten Operierens sind im Vertrag die folgenden Leistungen integriert:

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Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE

Was bedeutet der Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE?

DOQUVIDE ist eine wissenschaftliche Qualitätssicherungsmaßnahme der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke in Zusammenarbeit mit der
MED Management GmbH. Zweck der Qualitätssicherungsmaßnahme ist die Erfassung und Auswertung von telemedizinisch gewonnenen Vitalparametern und abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit den Diagnosen Bradykardie, Tachykardie und Herzinsuffizienz, die mit telemedizinischen Monitorgeräten ausgestattet sind und bei denen die indikationsgerechten Vitalparameter erfasst werden.


Die Aufarbeitung der Behandlungsverläufe verbunden mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse soll ein weiterer Ansporn zur Optimierung der Behandlungsqualität und zur Bestätigung der Bedeutung der ambulanten Versorgung sein. Ziel ist es, den Patienten einen Zugang zur Versorgung mit telemedizinischen Systemen zu ermöglichen und den Nutzen der telemedizinischen Versorgung nachzuweisen. Telemedizin ist ein klarer Trend in der Krankenversorgung. Dadurch lässt sich die Versorgungsqualität der Patienten hervorragend dokumentieren und weiter erhöhen.


Weiterhin bietet die Telemedizin die Möglichkeit einer vernetzten Patientenversorgung. Somit können optimierte Erreichbarkeiten realisiert und die Reaktionszeiten auf Veränderungen des Gesundheitszustandes deutlich beschleunigt werden. Eine vernetzte Patientenversorgung ist darüber hervorragend darstellbar. Die sektorenübergreifende Patientenversorgung ist dadurch systematisch durchführbar, was wiederum einen großen Vorteil bei der Versorgung des Patienten über den gesamten Therapie- und Behandlungspfad darstellt.


Zur Dokumentation der Vertragsleistungen wird gemäß den Vorgaben des E-Health-Gesetzes eine elektronische Lösung („inSuite DOQUVIDE“) eingesetzt, die den Anforderungen an Qualitätssicherung, Transparenz und digitaler Standardisierung durch ein integriertes automatisches Dokumentenmanagement und ein umfassendes (Daten-)Sicherheitskonzept entspricht.

 

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