Im Rahmen einer Vertragserweiterung können nun bei DAK-versicherten Patienten mit kürzlich durchlebter symptomatischer Episode einer kryptogenen transitorischen ischämischen Attacke (TIA) oder eines kryptogenen Schlaganfalls diagnostische Ereignisrekorder mit nachfolgendem Remote Monitoring im Rahmen des IV Vertrages abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen des IV Vertrages, welcher bereits die Implantationen von diagnostischen Ereignisrekordern bei Patienten mit Synkopen (oder Verdacht auf Arrhythmien) umfasst.