BV-Vertrag- Kooperationsvertrag zur besonderen kardiologischen Versorgung: IKK classic ab sofort mit dabei

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir ab sofort (Leistungsdatum 01.05.2024) im Rahmen des bestehenden Besonderen Versorgungsvertrages für DAK- und TK-Versicherte mit der IKK classic eine weitere Krankenkasse für die Teilnahme an unserem Versorgungsvertrag gewinnen konnten.

 

Sollten Sie Interesse an der Teilnahme unseres Besonderen Versorgungsvertrages haben, informieren wir Sie gern über unsere Leistungen.

 

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BlenCon „Blended Consultation“: Telemedizin in Berliner Pflegeeinrichtungen

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser gemeinsames Innovationsfondsprojekt BlenCon nun immer mehr Fahrt aufnimmt!

 

Das BlenCon Versorgungskonzept ist für Pflegeheim Bewohnerinnen und Bewohner mit kardiologischen Erkrankungen konzipiert, bei denen ein kontinuierliches Monitoring sinnvoll ist, um Veränderungen des Gesundheitszustandes rechtzeitig zu erkennen und ein Fortschreiten der Krankheit zu vermeiden.

 

Derzeitig werden die 300 teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner aus den 8 Pflegeinrichtungen zusammen mit den Haus- und Fachärzten kontaktiert und eingeworben.

 

Ab dem 01.06.2024 sollen alle Teilnehmer/-innen in das Versorgungkonzept aufgenommen werden und die Studie kann starten.

Weiterführende Informationen sind für Sie auf www.blencon.de abrufbar.

 

 

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BlenCon „Blended Consultation“: Bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

Im letzten Quartal des Jahres freuen wir uns besonders, den Start eines 3-jährigen Innovationsfondsprojektes anzukündigen!

 

Mit unseren Partnern – der Techniker Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der TU München und den Pflegeheimbetreibern Johannesstift Diakonie, Renafan, Agaplesion und Vivantes – werden ab 2024 Pflegeheimbewohner in Berlin telemedizinisch fachärztlich versorgt. Regelmäßige telemedizinische Visiten und Behandlungen sowie ein kontinuierliches Monitoring festgelegter Vitalparameter sollen die haus- und fachärztliche Versorgung der Pflegeheimbewohner nachhaltig verbessern und so zur Vermeidung von Krankenhausbehandlungen sowie Notfall- und Rettungsdiensteinsätzen beitragen.

 

Weiterführende Informationen sind für Sie auf TK sowie in der Pressemitteilung abrufbar.

 

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Aktualisierung des EBM-Katalogs zum 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wurden die Abrechnung von ambulant durchgeführten ICD- und CRT-Eingriffen in den EBM Katalog aufgenommen. Daher ist für niedergelassene Vertragsärzte eine genehmigte Kostenübernahme des Kostenträgers nicht mehr erforderlich.

 

Kliniken beachten bitte die Regelungen des AOP-Kataloges. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme im Vorfeld zu beantragen.

 

Die Vorlagen für die Kostenübernahmeanträge für Ereignisrekorder-Implantationen finden Sie weiterhin im internen Bereich auf unserer Website oder können diese telefonisch bei uns erfragen.

 

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BV-Vertrag DAK-Gesundheit – Diagnostik mittels Kardio-MRT/Kardio-CT sowie ambulanter, invasiver Therapie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzerkrankung

Ab September 2022 wird DAK-Versicherten deutschlandweit außer Bayern mit Verdacht auf eine KHK eine flächendeckende Versorgung zur Diagnostik mittels Kardio-MRT bzw. Kardio-CT ermöglicht. Eingeschlossen ist dabei eine ggf. nachfolgend notwendige, dann ambulant durchgeführte, invasive Therapie mittels Ballon oder Stent.

 

Im Rahmen einer abgestimmten Behandlungskette nehmen Hausärzte, kardiologische und radiologische Fachärzte sowie Fachärzte in den Herzkatheterlaboren an der Versorgung teil und tauschen auf einer gemeinsam genutzten, gesicherten digitalen Plattform Gesundheits- und Befunddaten ihrer Patienten aus, um die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung fachübergreifend sicherzustellen.

 

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